Seit 1.12. ist das “Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz” (TTDSG) – eine neue Regelung für Cookies in Kraft getreten.
Was bedeutet das neue Gesetz für Webseitenbetreiber?
Webseiten-Betreiber sollten – wenn möglich – Cookies vermeiden. Technische Cookies sind die Voraussetzung, dass Webseiten überhaupt funktionieren. Dazu zählen auch Warenkorb-Cookies. Wer nur diese Art Cookies nutzt, braucht keinen Cookie-Banner auf der Webseite.
Fast alle Analyse- oder Tracking-Cookies sind dagegen nicht zwingend für den Betrieb der Webseite notwendig und müssen daher vom Besucher “ausgeschaltet” werden können. Was ist also mit Proven Expert, Analytics, Bewertung, Videos etc.?
Sind für diese Anwendungen auf der Webseite besondere Maßnahmenen notwendig?
Cookie-Check
- Check: Welche Cookies laufen auf der Webseite
- Check: Funktioniert der Cookie-Banner noch?
- Handlungsempfehlungen für unischere Cookies
Preis: 100 €
Cookie-Check +
sich selbst aktualisierende Datenschutzerklärung
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- Check: Funktioniert der Cookie-Banner noch?
- Handlungsempfehlungen für unischere Cookies
- Aktualisierung der Datenschutzerklärung
- Anbindung der Datenschutzerklärung an recht24 – DATENSCHUTZERKLÄRUNG IST DANN IMMER AKTUELL –
Preis: 250€ einmalig
zzgl. jährlich: 30€
Mein Fachmann für dieses Angebot
In einer beruflichen Übergangszeit konnte ich meinen Mann Markus Sommer (Informatiker + Softwareentwickler) für diese Aufgabe gewinnen.
Er wird den Check durchführen und die notwendigen Maßnahmen umsetzen.